COVID Lockdown am Neusiedlersee

#2
Derzeit bleibt unser Segelheim ebenfalls geschlossen, alle anstehenden Treffen sind abgesagt.
Gerne würde ich meinen Piraten auf seinen Liegeplatz verholen und dort schön versenken (fast).
Trau mich aber nicht. Hier in Bayern sollen unnötige Vergnügungen an öffentlichen Plätzen unterbleiben.

Ich zitiere mal :

"Für das Bundesland Bayern gelten folgende Vorschriften:
Zählt nun der Wassersport zur Rubrik Sport? Leider nur teilweise.
Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen etc. sind keine Einrichtungen, die zur notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens zählen. Diese dienen der Freizeitgestaltung. Ein Betrieb ist damit ausgeschlossen.
Darf ich mein Boot Kranen, um Arbeiten auszuführen?
  • Der Kranbetrieb von Booten in Sportboothäfen ist nur in begründeten Notfällen (z.B. Wassereinbruch in bereits im Wasser befindlichen Booten) zulässig.

  • Das Ein- und Auswassern von Booten für Arbeiten oder zum Beispiel das Arbeiten an Wasserfahrzeugen (Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und muss als Ausübung eines Hobbys gesehen werden, das in dieser Ausprägung nicht unter die Ausnahme für den Sport fällt. Privatpersonen dürfen also keine Arbeiten an Ihren Booten durchführen, Gewerbebetriebe (Reparaturfirmen) hingegen schon."

Allerdings steht da auch :

"Gibt es Ausnahmen für Bootssportler zu Zeiten der Corona Pandemie?

Zulässig ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands in Form von Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln oder Kitesurfen, Windsurfen o.ä.
Ein Einwassern an öffentlich zugängigen Slipstellen ist zulässig. Insofern dürfen auch nicht-motorisierte Schlauch- oder Faltboote betrieben werden.
Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben."

Soweit so gut. Aber was darf ich jetzt ? Ich will ja mit meiner Jolle an meinen Liegeplatz.
Da heist es dann :

"Im Grundsatz bedarf es jedoch immer einer Beurteilung des Einzelfalls. Häfen, Vereinsanlagen, Trockenliegeplätze und sonstige Freizeitanlagen dürfen dabei nicht benutzt werden, da deren Betrieb untersagt ist."

Bin mal gespannt wie sich segeltechnisch dieses Jahr entwickelt.
Und bei euch so ?

Gruß und bleibt gesund,
Wastl
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#2
Derzeit bleibt unser Segelheim ebenfalls geschlossen, alle anstehenden Treffen sind abgesagt.
Gerne würde ich meinen Piraten auf seinen Liegeplatz verholen und dort schön versenken (fast).
Trau mich aber nicht. Hier in Bayern sollen unnötige Vergnügungen an öffentlichen Plätzen unterbleiben.

Ich zitiere mal :

"Für das Bundesland Bayern gelten folgende Vorschriften:
Zählt nun der Wassersport zur Rubrik Sport? Leider nur teilweise.
Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen etc. sind keine Einrichtungen, die zur notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens zählen. Diese dienen der Freizeitgestaltung. Ein Betrieb ist damit ausgeschlossen.
Darf ich mein Boot Kranen, um Arbeiten auszuführen?
  • Der Kranbetrieb von Booten in Sportboothäfen ist nur in begründeten Notfällen (z.B. Wassereinbruch in bereits im Wasser befindlichen Booten) zulässig.

  • Das Ein- und Auswassern von Booten für Arbeiten oder zum Beispiel das Arbeiten an Wasserfahrzeugen (Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und muss als Ausübung eines Hobbys gesehen werden, das in dieser Ausprägung nicht unter die Ausnahme für den Sport fällt. Privatpersonen dürfen also keine Arbeiten an Ihren Booten durchführen, Gewerbebetriebe (Reparaturfirmen) hingegen schon."

Allerdings steht da auch :

"Gibt es Ausnahmen für Bootssportler zu Zeiten der Corona Pandemie?

Zulässig ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands in Form von Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln oder Kitesurfen, Windsurfen o.ä.
Ein Einwassern an öffentlich zugängigen Slipstellen ist zulässig. Insofern dürfen auch nicht-motorisierte Schlauch- oder Faltboote betrieben werden.
Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben."

Soweit so gut. Aber was darf ich jetzt ? Ich will ja mit meiner Jolle an meinen Liegeplatz.
Da heist es dann :

"Im Grundsatz bedarf es jedoch immer einer Beurteilung des Einzelfalls. Häfen, Vereinsanlagen, Trockenliegeplätze und sonstige Freizeitanlagen dürfen dabei nicht benutzt werden, da deren Betrieb untersagt ist."

Bin mal gespannt wie sich segeltechnisch dieses Jahr entwickelt.
Und bei euch so ?

Gruß und bleibt gesund,
Wastl
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Nachrichten in diesem Thema
COVID Lockdown am Neusiedlersee - von MikeD - 03.04.2020, 11:53
RE: COVID Lockdown am Neusiedlersee - von Wastl - 24.04.2020, 07:20
RE: COVID Lockdown am Neusiedlersee - von MikeD - 27.04.2020, 11:35

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